Mit CIT News vom 21.07.2026 hatten wir zur Nachvollziehbarkeit von Kommunikationsvorgängen informiert: https://share.hs-duesseldorf.de/ze/cit/news/Lists/Beitraege/Post.aspx?ID=1238.
Auf Hinweis eines aufmerksamen Lesers haben wir die dort verlinkte Ausarbeitung nochmals geprüft und hinsichtlich der Regelungen der IT-Ordnung der Hochschule Düsseldorf präzisiert.
Die IT-Ordnung regelt in § 11 abschließend die zulässigen Zwecke, zu denen Betriebs-, Verbindungs- und Protokolldaten ausgewertet werden dürfen. Eine personenbezogene Auswertung solcher Daten allein zum Nachweis behaupteter Fristwahrungen oder zur Klärung verwaltungs- bzw. prüfungsrechtlicher Fragestellungen erfolgt durch die Campus IT nicht.
Die Campus IT kann weiterhin Auskunft darüber geben, ob für einen bestimmten Zeitraum technische Störungen, Systemausfälle oder sonstige Beeinträchtigungen eines Dienstes bekannt waren. Aussagen über den Zugang, die Wirksamkeit oder die Fristwahrung einzelner Kommunikations- oder Kollaborationsvorgänge werden hingegen nicht getroffen.
Das zugrundeliegende Dokument wurde entsprechend angepasst. Wir danken für den Hinweis und die Möglichkeit zur Klarstellung.